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Ausbildung von Ersthelfern


Jedes Unternehmen ist verpflichtet, das zur Leistung der Ersten-Hilfe und zur Rettung aus Gefahr erforderliche Personal(Ersthelfer) im Betrieb zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung ist in den Unfallverhütungsvorschriften (VGB 109 §3Abs. 1 und § 8) niedergeschrieben. Danach muß in Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer zur Verfügung stehen, bei mehr als 20 Versicherten müssen 10 % der versicherten Belegschaftsmitglieder Ersthelfer sein. Diese Ersthelfer solen ihre Qualifikation alle 3 Jahre wiederholen, oder nach jeweils 2 Jahren einen Auffrischungskurs von 4 Doppelstunden besuchen .

Kosten: Alle Lehrgänge sind ab 15 TeilnehmerInnen kostenlos. Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dauer: Ausbildung von Ersthelfern in Betrieben 16 x 45 Minuten, Ersthelferteraining 8 x 45 Minuten.

Achtung: Diese Vorschriften gelten unter Umständen auch für Kindergärten, Schulen etc.

Für Gruppen ab 15 TeilnehmerInnen die Möglichkeit den Kurs vor Ort oder in unseren Schulungsräumen je nach Terminabsprache durchzuführen.
Rufen Sie uns an! 07133 / 9530-22
(Unser Service - Ihr Vorteil!)

Weitere Infos: