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Häusliche Krankenpflege
Alles aus einer Hand
Unter diesem Motto wurde noch vor Einführung der Pflegeversicherung die "Häusliche Krankenpflege" aufgebaut.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege wissen wir,
wie wichtig es ist, gut betreut zu sein und trotzdem zu Hause wohnen zu dürfen.
Die Erfüllung dieses Wunsches vieler kranker, älterer oder auch
behinderter Menschen wird durch die Betreuung unseres ambulanten Pflegedienst möglich. Unsere qualifizierten Fachkräfte
(exam. Krankenschwestern,Krankenpfleger,AltenpflegerInnen) arbeiten ressourcenorientiert.

D.h. wir wollen uns
nicht nur auf die verlorenen Fähigkeiten unserer Patienten
konzentrieren sondern vor allem die verbliebenen Fähigkeiten hervorheben und
erhalten. Unser Ziel ist es, dem hilfsbedürftigen Menschen aber auch den
Angehörigen das Leben unter den erschwerten Umständen zu erleichtern unabhängig
von Konfession und religiöser Überzeugung. Unser Pflegeleitbild. Unsere
Dienstleistungen::
1.Grundpflege
beinhaltet z.B.: - tägliche Körperpflege
- Duschen und Baden
- Mundpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- lagern, betten und umbetten
- Vermeidung von Folgekrankheiten
- Unterstützung von pflegenden Angehörigen
2.Behandlungspflege:
beinhaltet
z.B.: - Medikamentenüberwachung
(nach ärztl.Verordnung)
- Wechseln von Verbänden
- Behandlung von Druckgeschwüren
- Kontrolle von Puls, Atmung, Temperatur und Blutdruck
- Injektionen/Infusionstherapie
- Katheterwechsel/-pflege
3.Pflege
in besonderen Lebenssituationen
beinhaltet z.B.: -
Versorgung nach KH-Aufenthalt oder
- Ambulanter OP
- Versorgung nach Schlaganfall
- Verabreichung von Sondernahrung
- AIDS- und Krebskrankenbetreuung
- Sterbebegleitung
- Stomaversorgung
- pflegende Angehörige begleiten
Wir garantieren:
1. Kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter durch
interne und externe Fortbildungen
2. Gute Zusammenarbeit mit KH, Ärzten, Sanitätshäusern,
Apotheken,...
3. Vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse(MDK) regelmäßig
überprüft
Unsere Dienste sind natürlich nicht kostenlos. Aber in den
allermeisten Fällen übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung die
Kosten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen, Behördengängen
oder dem Ausfüllen von Formularen, wie z.B. den Antrag auf Pflegeversicherung.
Am Telefon können wir Ihnen bereits Auskunft zu Ihren
aktuellen Fragen geben. Entscheidend für Umfang, Art und Intensität unserer
evtl. zukünftigen Zusammenarbeit wird jedoch das eingehende Informations- bzw.
Aufnahmegespräch bei Ihnen vor Ort sein. Nur wenn alle Ihre persönlichen Wünsche
und Bedürfnisse geklärt sind, lässt sich die für Sie passende und unterstützende
Pflege planen.
Der Inhalt des Informations- und Kennenlerngespräch wird
natürlich in jedem Fall diskret behandelt.
Rufen Sie uns an: 07133/9530-25 Ihr Ansprechpartner ist
Herr Eberhard Schnotz.
Kontakt per e-mail: eschnotz@asb-lauffen.com
Die Pflegeversicherung
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1994 wurde sie beschlossen und heute ist
jeder Bundesbürger, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, ein
Mitglied der Pflegeversicherung.
Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen,
seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung.
Der Gesetzestext der Pflegeversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch.
Die Leistungen zu einer häuslichen oder
stationären Pflege werden nur auf Antrag gewährleistet. Begutachtet wird
dieser durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK). Dieser stellt die
Pflegebedürftigkeit selbst und den speziellen Grad (Pflegestufe) fest.
Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftig sind jene Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger
oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und
regelmäßigen Verrichtungen, im Ablauf des täglichen Lebens, in höherem
oder erheblichen Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe:
es werden 3 Pflegestufen unterschieden, die Einordnung erfolgt
gemessen an dem Hilfebedarf zweier Bereiche:
1.
Hilfebedarf bei Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege
(Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei Blasen-
und Darmentleerung - auch Grundpflege genannt), Ernährung und Mobilität
2.
Hilfebedarf in Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgung muß
in allen Pflegestufen mehrfach in der Woche von Nöten sein.
Pflegestufe I:
Erheblich pflegebedürftig ist,
wer wenigstens 2 Verrichtungen in einem oder mehreren dieser Bereiche,
mindestens 1x täglich benötigt.
Hauswirtschaftliche Hilfe wird mehrfach in der Woche benötigt.
Der Bedarf für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, muß
pro Tag 1,5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als
45 Minuten entfallen.
Pflegestufe II:
Schwerpflegebedürftig ist, wer
mindestens 3x täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung
und Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten benötigt.
Auch in dieser Pflegestufe, ist hauswirtschaftliche Hilfe mehrmals in der
Woche nötig.
Pro Tag beträgt die Versorgung in der Hauswirtschaft und Grundpflege
mindestens 3 Stunden, wobei auf letzteres 2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III:
Schwerstpflegebedürftig ist,
wer täglich - rund um die Uhr- und auch nachts der Hilfe bedarf.
Mehrfach in der Woche muß hauswirtschaftliche Hilfe geleistet werden.
Mindestens 5 Stunden betragen Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung, auf die Grundpflege entfallen hier mindestens 4 Stunden.
Die
Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege den Vorrang, zieht sie der
stationären Versorgung vor. Die Pflegebedürftigen erhalten dazu
Sachleistungen oder Geldleistungen je nach Pflegestufe.
Geldleistungen: werden
gezahlt, wenn der Pflegebedürftige die erforderliche Versorgung
eigenverantwortlich sicher stellt. Angehörige oder Freunde können für
ihre Dienste (z.B. Hilfe bei der Grundpflege oder gemeinsamer Einkauf)
entlohnt werden.
Sachleistungen: dienen
dazu, die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst sicherzustellen.
Dieser Betrag ist verglichen zu der Geldleistung höher, da hier
professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen, deren Tarif über dem der
Angehörigen liegt. Das Geld wird direkt an die Pflegedienste gezahlt.
Geld-und Sachleistungen können auch kombiniert werden und sollen
so bei der Gestaltung individueller Bedürfnisse behilflich sein
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Der €uro in der Pflegeversicherung:
| Leistungsart |
ab 01.01.2002 |
| Pflegestufe 1 |
205,00 € |
| Pflegestufe 2 |
410,00 € |
| Pflegestufe 3 |
665,00 € |
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Pflegesachleistung (Pflegeseinsätze durch
Vertragspartner z.B ASB) |
| Pflegestufe 1 |
384,00 € |
| Pflegestufe 2 |
921,00 € |
| Pflegestufe 3 |
1.432,00 € |
| Härtefallregelung |
1.918,00 € |
| Pflegestufe 1 |
384,00 € |
| Pflegestufe 2 |
921,00 € |
| Pflegestufe 3 |
1.432,00 € |
| Kurzzeitpflege |
1.432,00 € |
| Pflegestufe 1 |
1.023,00 € |
| Pflegestufe 2 |
1.279,00 € |
| Pflegestufe 3 |
1.432,00 € |
| Härtefallregelung |
1.688,00 € |
| Häusliche Pflege bei Verhinderung der
Pflegeperson |
1.432,00 € |
| Kostenerstattung für Verbrauch bestimmter
Pflegehilfsmittel |
31,00 € |
| Zuschuss für Massnahmen zur Verbesserung des
Individuellen Wohnumfeldes |
2.557,00 € |
| Zuschuss bei Pflege in Vollstationären
Einrichtungen der Behindertenhilfe |
256,00 € |
Rufen Sie uns an:
07133 / 9530-25 Ihr Ansprechpartner Frau Ute Wetter
Weitere Infos:
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