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Pflegeleitbild 

 


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Ute Wetter

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  Alles aus einer Hand

Unter diesem Motto wurde noch vor Einführung der Pflegeversicherung die "Häusliche Krankenpflege" aufgebaut. 

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege wissen wir, wie wichtig es ist, gut betreut zu sein und trotzdem zu Hause wohnen zu dürfen.  Die Erfüllung dieses Wunsches vieler kranker, älterer oder auch behinderter Menschen wird durch die Betreuung unseres ambulanten Pflegedienst möglich.

Unsere qualifizierten Fachkräfte (exam. Krankenschwestern,Krankenpfleger,AltenpflegerInnen) arbeiten ressourcenorientiert.

D.h. wir wollen uns nicht nur auf die verlorenen Fähigkeiten unserer Patienten     konzentrieren sondern vor allem die verbliebenen Fähigkeiten hervorheben und erhalten.

Unser Ziel ist es, dem hilfsbedürftigen Menschen aber auch den Angehörigen das Leben unter den erschwerten Umständen zu erleichtern unabhängig von Konfession und religiöser Überzeugung. Unser Pflegeleitbild.

Unsere Dienstleistungen::

1.Grundpflege

 beinhaltet z.B.:  -   tägliche Körperpflege

                         -   Duschen und Baden

                         -   Mundpflege

                         -  Hilfe beim An- und Auskleiden

                         -  lagern, betten und umbetten

                         -  Vermeidung von Folgekrankheiten

                         -  Unterstützung von pflegenden Angehörigen

 

2.Behandlungspflege:

 beinhaltet z.B.:   - Medikamentenüberwachung    (nach ärztl.Verordnung)

                          - Wechseln von Verbänden  

                          - Behandlung von Druckgeschwüren

                           - Kontrolle von Puls, Atmung, Temperatur und Blutdruck

                           - Injektionen/Infusionstherapie

                           - Katheterwechsel/-pflege

 

3.Pflege in besonderen Lebenssituationen  

  beinhaltet z.B.:    - Versorgung nach KH-Aufenthalt oder

                            - Ambulanter OP

                            - Versorgung nach Schlaganfall

                            - Verabreichung von Sondernahrung

                            - AIDS- und Krebskrankenbetreuung

                            - Sterbebegleitung

                            - Stomaversorgung

                           - pflegende Angehörige begleiten

 

Wir garantieren:

1. Kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter durch interne und externe Fortbildungen

2. Gute Zusammenarbeit mit KH, Ärzten, Sanitätshäusern, Apotheken,...

3. Vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse(MDK) regelmäßig überprüft 

Unsere Dienste sind natürlich nicht kostenlos. Aber in den allermeisten Fällen übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung die Kosten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen, Behördengängen oder dem Ausfüllen von Formularen, wie z.B. den Antrag auf Pflegeversicherung. 

Am Telefon können wir Ihnen bereits Auskunft zu Ihren aktuellen Fragen geben. Entscheidend für Umfang, Art und Intensität unserer evtl. zukünftigen Zusammenarbeit wird jedoch das eingehende Informations- bzw. Aufnahmegespräch bei Ihnen vor Ort sein. Nur wenn alle Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse geklärt sind, lässt sich die für Sie passende und unterstützende Pflege planen.

Der Inhalt des Informations- und Kennenlerngespräch wird natürlich in jedem Fall diskret behandelt. 

Rufen Sie uns an: 07133/9530-25 Ihr Ansprechpartner ist  Herr Eberhard Schnotz.

Kontakt per e-mail:  eschnotz@asb-lauffen.com

 

Die Pflegeversicherung

 

1994 wurde sie beschlossen und heute ist jeder Bundesbürger, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, ein Mitglied der Pflegeversicherung.
Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung.
Der Gesetzestext der Pflegeversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch.

Die Leistungen zu einer häuslichen oder stationären Pflege werden nur auf Antrag gewährleistet. Begutachtet wird dieser durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK). Dieser stellt die Pflegebedürftigkeit selbst und den speziellen Grad (Pflegestufe) fest.

Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig sind jene Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen, im Ablauf des täglichen Lebens, in höherem oder erheblichen Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegestufe:  es werden 3 Pflegestufen unterschieden, die Einordnung erfolgt
                   gemessen an dem Hilfebedarf zweier Bereiche:

1.     Hilfebedarf bei Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung - auch Grundpflege genannt), Ernährung und Mobilität

2.     Hilfebedarf in Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgung muß in allen Pflegestufen mehrfach in der Woche von Nöten sein.

Pflegestufe I:
Erheblich pflegebedürftig ist, wer wenigstens 2 Verrichtungen in einem oder mehreren dieser Bereiche, mindestens 1x täglich benötigt.
Hauswirtschaftliche Hilfe wird mehrfach in der Woche benötigt.
Der Bedarf für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, muß pro Tag 1,5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe II:
Schwerpflegebedürftig ist, wer mindestens 3x täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten benötigt.
Auch in dieser Pflegestufe, ist hauswirtschaftliche Hilfe mehrmals in der Woche nötig.
Pro Tag beträgt die Versorgung in der Hauswirtschaft und Grundpflege mindestens 3 Stunden, wobei auf letzteres 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III:
Schwerstpflegebedürftig ist, wer täglich - rund um die Uhr- und auch nachts der Hilfe bedarf.
Mehrfach in der Woche muß hauswirtschaftliche Hilfe geleistet werden.
Mindestens 5 Stunden betragen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, auf die Grundpflege entfallen hier mindestens 4 Stunden.

Die Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege den Vorrang, zieht sie der stationären Versorgung vor. Die Pflegebedürftigen erhalten dazu Sachleistungen oder Geldleistungen je nach Pflegestufe.

Geldleistungen: werden gezahlt, wenn der Pflegebedürftige die erforderliche Versorgung eigenverantwortlich sicher stellt. Angehörige oder Freunde können für ihre Dienste (z.B. Hilfe bei der Grundpflege oder gemeinsamer Einkauf)  entlohnt werden.

Sachleistungen: dienen dazu, die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst sicherzustellen. Dieser Betrag ist verglichen zu der Geldleistung höher, da hier professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen, deren Tarif über dem der Angehörigen liegt. Das Geld wird direkt an die Pflegedienste gezahlt. Geld-und Sachleistungen können auch kombiniert werden und sollen so bei der Gestaltung individueller Bedürfnisse behilflich sein

 

 

Der €uro in der Pflegeversicherung:
Leistungsart

ab 01.01.2002

Pflegegeld

Pflegestufe 1

205,00 €

Pflegestufe 2

410,00 €

Pflegestufe 3

665,00 €

Pflegesachleistung (Pflegeseinsätze durch Vertragspartner z.B ASB)

Pflegestufe 1

   384,00 €

Pflegestufe 2

   921,00 €

Pflegestufe 3

1.432,00 €

Härtefallregelung

1.918,00 €

Tages- und Nachtpflege

Pflegestufe 1

   384,00 €

Pflegestufe 2

   921,00 €

Pflegestufe 3

1.432,00 €

Kurzzeitpflege

1.432,00 €

Vollstationäre Pflege

Pflegestufe 1

1.023,00 €

Pflegestufe 2

1.279,00 €

Pflegestufe 3

1.432,00 €

Härtefallregelung

1.688,00 €

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

1.432,00 €

Kostenerstattung für Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

31,00 €

Zuschuss für Massnahmen zur Verbesserung des Individuellen Wohnumfeldes

2.557,00 €

Zuschuss bei Pflege in Vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

256,00 €

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07133 / 9530-25 Ihr Ansprechpartner Frau Ute Wetter

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